Allgemeine Geschäftsbedingungen

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B2B · Stand September 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Verena Tretter · ENAVERIS („ENAVERIS“) und Unternehmer:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

ENAVERIS richtet sein Angebot ausschließlich an Geschäftskund:innen (B2B). Verträge mit Verbraucher:innen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers gelten nur, wenn ENAVERIS ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Angebot & Vertragsabschluss

Angebote von ENAVERIS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung, Termine, Honorare und allfällige besondere Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

3. Leistungsumfang & Änderungen

ENAVERIS erbringt insbesondere didaktische Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Bildungsformaten, Lernangeboten, Lernmedien, Workshops und begleitender Bildungsarbeit. Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Ergebnisse.

Änderungs- oder Ergänzungswünsche nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Honorar und Termine haben. ENAVERIS informiert darüber vor Umsetzung. Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber erbracht.

4. Mitwirkung der Auftraggeber:innen

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber stellt ENAVERIS alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpersonen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Honorar führen.

Für bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien sichert die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

5. Honorar, Nebenkosten & Zahlung

Honorare verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Reise-, Nächtigungs-, Material-, Lizenz- und Produktionskosten werden nur verrechnet, wenn dies im Angebot vereinbart oder vorab freigegeben wurde.

Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten. ENAVERIS kann weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung fälliger Beträge aussetzen.

6. Termine & höhere Gewalt

Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung der Auftraggeber:innen voraus. Bei Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs von ENAVERIS verschieben sich Termine angemessen.

Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände – etwa behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle oder Erkrankung – berechtigen beide Seiten, betroffene Termine einvernehmlich neu zu vereinbaren. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Drittkosten bleiben abrechenbar.

7. Absage, Verschiebung & Projektbeendigung

Bei Absage eines verbindlich reservierten Workshop- oder Trainingstermins durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber können – sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde – folgende Stornokosten verrechnet werden:

  • bis 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornopauschale, jedoch bereits angefallene und nicht stornierbare Drittkosten;
  • 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars;
  • ab 13 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.

Eine einmalige Terminverschiebung kann nach Verfügbarkeit anstelle einer Absage vereinbart werden. Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierte Kapazitäten nach Maßgabe des Angebots und verbindlich eingegangene Drittkosten zu vergüten.

8. Urheber- & Nutzungsrechte

Urheberrechte an Konzepten, Texten, Designs, Lernmedien, Methoden, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei ENAVERIS bzw. den jeweiligen Rechteinhaber:innen. Nach vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber das im Angebot beschriebene, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Nutzer:innenkreis.

Bearbeitungen, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung. Offene bzw. editierbare Quelldateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechte an eingesetzten Drittinhalten richten sich nach deren Lizenzbedingungen.

9. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

ENAVERIS kann zur Ideenentwicklung, Strukturierung, Text- oder Bildbearbeitung und Produktion geeignete KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Die fachliche Auswahl, redaktionelle Prüfung und Verantwortung für die von ENAVERIS gelieferten Ergebnisse verbleiben bei ENAVERIS.

Vertrauliche oder personenbezogene Inhalte der Auftraggeber:innen werden nur im vereinbarten und datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen verarbeitet. Besondere Vorgaben zum KI-Einsatz, zu Freigaben, Kennzeichnungen oder zur Verwendung bestimmter Systeme sind vor Projektbeginn im Angebot festzuhalten.

10. Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Seiten behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen sorgfältig und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Eine Nennung als Referenz oder Verwendung von Projektinhalten im Portfolio erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.

11. Gewährleistung & Haftung

ENAVERIS erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt. Beanstandungen sind nachvollziehbar und ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen; ENAVERIS erhält zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist.

ENAVERIS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ENAVERIS – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Für fachliche oder geschäftliche Entscheidungen, die Auftraggeber:innen auf Basis von Lern- oder Bildungsinhalten treffen, sowie für Ergebnisse, die von der Umsetzung durch Dritte abhängen, wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von ENAVERIS vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; E-Mail ist ausreichend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.